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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BOSSDESIGN media group / web24.tv

 


 

1. Geltungsbereich der Bedingungen:

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der BOSSDESIGN media group / web24.tv (im folgenden Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern (im folgenden Auftraggeber genannt).

1.2 Mit der Auftragserteilung an den Auftragnehmer in schriftlicher Form, erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BOSSDESIGN media group / web24.tv an.

2. Vertragliche Leistungen:

2.1 Gegenstände der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Beratung und Planung Digitaler- und Druckmedien sowie deren Erstellung und Ausstrahlung von Standbild-, Video- und Werbespots durch dem Auftragnehmer am Standort der jeweiligen Videowall und die Bereitstellung über das Internet sowie sonstiger Vertriebskanäle.

2.2 Die Erstellung wird im Namen auf der Rechnung stehenden Auftraggebers durchgeführt.

3. Auftragsvergabe:

3.1 Verträge kommen maßgeblich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Laufzeit, Ablaufplan, Art und Umfang der zur Auftragsdurchführung zu belegenden Werbemedien sind stets freibleibend und unverbindlich und gelten dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

3.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen, Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den Auftragnehmer hergeleitet werden können.

4. Preise:

4.1. Alle Angebote und Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. Es gelten die zurzeit des Vertrages gültigen Preislisten des Auftragnehmers sowie individuelle Sonderpreise und Rabattkonditionen, die mit dem Auftragnehmer in schriftlicher Form geschlossen wurden.

5. Liefer- und Leistungszeit:

5.1. Die von dem Auftragnehmer genannten Termine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.1.2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Unterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz.

5.2. Alle Liefer- und Leistungsausführungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Bereitstellung bis spätestens 5 Werktage vor Ausstrahlungstermin des vom Auftraggeber zu liefernden Materials.

5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns die Bereitstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc., hat der Auftragnehmer auch bei verbindlichen Terminen nicht zu vertreten.

5.4. In Verzug kommt der Auftragnehmer erst, wenn der Auftraggeber eine Nachfrist gesetzt hat. Darüber hinausgehende Ansprüche oder Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

5.5. Die Ausstrahlung von digitalen Inhalten und somit die Lieferung und Leistungszeit erfolgt immer erst nach Zahlungseingang des Auftraggebers.

6. Vertragsdauer, Kündigung

6.1 Vertragsbeginne sind am Tage des Auftragseingangs in schriftlicher Form jedoch spätestens am Tag der ersten Werbesendung für die im Auftrag genannte Laufzeit. Kündigt der Auftraggeber nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit.

6.2 Bei Vertragslaufzeiten von 3 Monaten bis 12 Monate beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer.

6.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und Kündigungen, Rücktritt oder Widerruf nach Ausstrahlung seines Werbespots frei.

7. Datenformate

Für den Fall, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Werbeinhalte jeglicher Art, teilweise oder komplett zur Verfügung stellt, gelten folgende Punkte maßgeblich und verbindlich:

7.1. Die Inhalte müssen dem Auftragnehmer in einem datentauglichen Format zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.

7.2. Der Auftragnehmer übernimmt für eine detailgetreue Farbwiedergabe, der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten keine Garantie.

7.3. Werbespots, bzw. Dateien mit politischem, religiösem oder sexistischem Inhalt sind unzulässig und werden nicht veröffentlicht. Sie sind nicht Bestandteil eines zustande gekommenen Vertrages. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Werbespots, die nicht in sein Firmen- und Produktkonzept passen, abzulehnen.

7.3.1. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Auftragnehmer mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht.

7.4. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildmaterials verantwortlich. Dem Auftraggeber obliegt es, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er zurückgezogen werden sollte, gegen den Auftragnehmer erwachsen.

7.5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzter Frist mitgeteilt werden.

7.6. Das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material wird nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

8. Haftung, Nachbesserung

8.1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach sieben Werktagen nach Bereitstellung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter Mängelanzeige wird umgehend, spätestens innerhalb der Wochenfrist von dem Auftragnehmer Nachbesserung gewährleistet.

8.1.1. Der Auftraggeber hat die Richtigkeit seines, von dem Auftragnehmer erstellten, Werbematerials unverzüglich zu überprüfen. Der Auftragnehmer erkennt Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Ersatz oder Rückgängigmachung des Vertrages nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt, ist. 8.2. Über eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Wandlung, Minderung, Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden sind ausgeschlossen.

9.Gewährleistung:

9.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Tag der ersten Werbesendung für uns unverbindlich.

9.2 Bei Ausfallzeiten, die über 10 % der monatlichen Sendezeit liegen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, diese Ausfallszeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbesendungen im Rahmen einer entsprechenden – für den Auftraggeber unentgeltlichen – Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10 % der monatlichen Sendezeit (Reinigung, Wartung, Service) sind von uns nicht auszugleichen. Dies gilt nicht, soweit die Ausfallszeit auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

9.3 Wird uns durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z. B. Renovierungsarbeiten an der Anlage oder an den Gebäuden, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., verlängert sich, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Vertragslaufzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Vertragspartnern eintreten. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Vertragslaufzeit oder werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Soweit wir von der Leistungsverpflichtung frei werden, gewähren wir etwa erbrachte Vorleistungen des Auftraggebers zurück.

10. Leistungsvorbehalt:

10.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Veröffentlichungen oder die Herausgabe des vom Auftragnehmer erstellten Werbematerials von der Bezahlung des Auftraggebers abhängig zu machen.

11. Freistellung von Ansprüchen Dritter:

11.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten und erstellten Werbesendung, Digital- & Druckmedien geltend machen. Die hier uns entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Anzeigen und digitales Material sowie Werbespots daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

12. Konkurrenzausschussklausel

12.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen einer Konkurrenzausschussklausel frei. Mit Zustandekommen des Vertrages gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alleiniges Entscheidungsrecht und Sendefreiheit aller Werbesendungen und aller Firmen sowie deren Inhalt.

13. Zahlung:

13.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zahlbar, jedoch bis spätestens 3 Werktage vor Ausstrahlung des Werbespots.

13.2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie Einziehungskosten berechnet. Bei Stundung ist eine gesonderte Vereinbarung zum gesetzlichen Zinssatz zu vereinbaren. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für ihre Arbeit Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der laufenden Arbeit für den Auftraggeber ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13.3. Kosten für die Anfertigung bestellter Digitalmedien, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

14. Datenspeicherung:

14.1. Der Auftragnehmer setzt hiermit den Auftraggeber in Kenntnis, dass seine Kundendaten so weit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzrechtes mithilfe der EDV gespeichert und verarbeitet werden.

15. Teilnichtigkeit:

15.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. In solchem Fall gelten die Gesetze des BGB.

15.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Hauptsitz von BOSSDESIGN MEDIA GROUP.

15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Warenzeichen

Alle Warenzeichen, Logos, Markennamen und eingetragene Warenzeichen, sind einzig und allein Eigentum ihres rechtmäßigen Eigentümers. Sie dienen im Zusammenhang mit der Dienstleistung von BOSSDESIGN media group, lediglich nur der Beschreibung.

17. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button):

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Quelle: Facebook-Disclaimer von eRecht24.de